KfzGutachter24.net Hamburg

Schadengutachten, Wertgutachten, Vor-Ort-Service, Beratung uvm. Kfz-Gutachten unabhängig & schnell

Kfz Sachverständiger: KfzGutachter24 Hamburg

Im Schadensfall sind wir für Sie da. Als Kfz-Gutachter aus Hamburg kümmern wir uns verlässlich um Ihre Angelegenheit.

Als unabhängige Kfz Sachverständiger dokumentieren wir mit hoher Präzision den entstandenen Schaden. Profitieren Sie von unserem Fachwissen, unserer kundenorientierten Beratung, der langjährigen Erfahrung und von unserem erstklassigen Netzwerk!

Wir kümmern uns um Ihre gesamte Schadensabwicklung: Ihnen steht nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall von Seiten der generischen Versicherung ein kostenloses und unabhängiges Unfallgutachten, sowie ein kompetenter Rechtsanwalt und umfassender Schadensersatz zu. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen: ohne Aufwand, Kosten oder finanzielle Vorleistung für Sie. Unser Service deckt professionell alles ab: wir begleiten Sie vom notwendigen Unfallgutachten bis hin zur Abwicklung der Ihnen zustehenden Schadenzahlung.



KFZ-GUTACHTER HAMBURG - SO ERHALTEN SIE IHR GELD & RECHT!

1

Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie ganz unkompliziert Ihren Termin per E-Mail, Telefon oder WhatsApp mit uns.

2

Aufnahme

Wir nehmen Ihren Schaden auf und erstellen ein Schadenprotokoll.

3

Übermittlung

Wir kümmern uns um die sachgemäße Übermittlung an die Versicherung für Sie.

4

Auszahlung

Die gegnerische Versicherung zahlt Ihnen den Betrag aus, der von uns ermittelt wurde.

Unfallgutachten, rechtliche Betreuung und Ersatzwagen.
Mit KfzGutachter24 Hamburg in kompetenten Händen

Mit unserer Dienstleistung kümmern wir uns professionell um Ihren Schadensfall – und Ihnen entstehen dabei keine Kosten. Unseren Service für die Unfallgutachten-Erstellung oder das Vermitteln von Anwälten und Fahrzeugen als Ersatz, ist für Sie ebenfalls kostenlos: Weder müssen Sie finanziell in Vorleistung gehen, noch werden später Kosten von Ihrer zustehenden Schadenssumme abgezogen.

Melden Sie jetzt Ihren Schaden!



KFZ-GUTACHTEN IN HAMBURG VOM PROFI!

Kfz Gutachter24 - Ihre Adresse für Leistungen rund um Kfz-Gutachten:



Beratung

Nach einem Unfall sollte ein Sachverständiger Ihr erster Ansprechpartner sein. Daher bieten wir Ihnen eine kostenfreie und selbstverständlich unverbindliche Beratung an, denn natürlich möchte man bei der Abwicklung nach einem Verkehrsunfall keine Nachteile erleiden.

Haftpflicht Gutachten

Bei einem Haftpflichtschaden benötigen Sie ein Haftpflicht Unfallgutachten, damit Sie rechtlich gesehen auf der sicheren Seite sind. Wir ermitteln gerne für Sie den Restwert, den Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs.

Wertgutachten & Fahrzeugbewertung

Benötigen Sie für Ihr Auto eine Fahrzeugbewertung? Wollen Sie den exakten Wert Ihres Fahrzeuges in Erfahrung bringen? Wir sind Ihr kompetenter Partner in Sachen Kfz-Bewertungen & Wertgutachten.

Oldtimer Gutachten

Eine besondere Form der Wertgutachten stellt ein spezielles Gutachten für Oldtimer dar. Wir erstellen Gutachten für die unterschiedlichsten Fahrzeugtypen. Individuelle Kalkulation, erstklassige Beratung, und kundenorientierter Service vom Kfz-Sachverständiger KfzGutachter24!

Unfallgutachten

Bei uns sind Sie im Falle eines Schadens in sicheren Händen. Sie bekommen eine umfassende persönliche Beratung rund um die Erstellung eines Unfallgutachtens. Einzigartiger Bonus: Sie können sich bei uns auf ein starkes Netzwerk von Anwälten verlassen.

Kostenvoranschläge

Der Kostenvoranschlag, den Sie von einer Werkstatt erhalten haben, weckt in Ihnen Unbehagen? Kfz Gutachter24 führt für Sie eine exakte Prüfung durch. Wir nehmen außerdem gerne Rechnungsprüfungen von schon behobenen Schäden an.

Wir setzen uns für Sie ein und bringen Ihren Anspruch bei den Versicherungen durch.

Ob gerechtes Unfallgutachten, Ersatz, Anwalt oder Schadenauszahlung oder Nutzungsausfall
Wir betreuen Sie gerne.

FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN AN EINEN KFZ-GUTACHTER

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden entstehen Ihnen keine Kosten. Die gegnerische Versicherung übernimmt den gesamten finanziellen Aufwand – auch müssen Sie nicht in Vorkasse treten oder brauchen eine Rechtsschutzversicherung: nicht für ein Unfallgutachten und ebenfalls nicht für einen Anwalt für Verkehrsrecht, welcher bei einem unverschuldeten Autounfall die Schadenabwicklung immer begleiten sollte. Sämtliche Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wenn bei einem Unfall kein Personenschaden vorliegt, muss die Polizei nicht gerufen werden – das ist aber dennoch meist ratsam. Tauschen Sie noch vor Ort und Stelle alle wichtigen Versicherungs- und Kontaktdaten mit dem Unfallgegner aus. Sie können sich dann direkt mit uns in Verbindung setzen – wir sind für Sie da, auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist. Sie müssen die komplette Schadenaufnahme nicht vor Ort machen. Wir senden Ihnen hierfür gerne nach einem Autounfall kostenfrei ein Schadenformular zum Ausfüllen per Post oder E-Mail zu.
Ja, Sie können einen Unfallgutachter Ihrer Wahl auswählen, wenn Sie einen unverschuldeten Unfall hatten. Sie haben das Recht auf einen KFZ-Sachverständigen und einen Rechtsanwalt. Diese müssen von der Versicherung Ihres Unfallgegners bezahlt werden.
Bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall ist es wichtig, dass wir Ihnen beiseite stehen um den Schaden zu regulieren. Ein KFZ-Gutachter kennt die Rechtslage und kann genau kalkulieren, wie viel der Schaden kosten wird und wie hoch der Restwert Ihres Fahrzeugs ist.
Ob nach einem Unfall ein Fachanwalt für das Verkehrsrecht nötig ist oder nicht, hängt gänzlich von der Situation ab. Nach der Schadenbegutachtung werden wir Ihnen auch diese Frage beantworten. Als Kfz-Gutachter Hamburg bieten wir Ihnen ein breites Netzwerk an kompetenten Fachanwälten für Verkehrsrecht.
Bei einem nicht Unfall, den sich nicht selbst verschuldet haben, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Ersatzwagen tragen.
Nein. Als Unfallopfer sind Sie nicht dazu verpflichtet Ihre Versicherung zu informieren. Jedoch als Unfallverursacher hingegen schon. .
Die Wahl liegt gänzlich bei Ihnen. Bei einer fiktiven Abrechnung bezahlt man Ihnen keine Umsatzsteuer. Außerdem weigern sich die Versicherungen hier für Ihre Verbringungskosten aufzukommen. Sie können entweder Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich für Bargeld entscheiden. Ihr Fahrzeug können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt reparieren lassen und die Umsatzsteuer beanspruchen.

Kontaktformular:


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Das sagen unsere Kunden zu Schadenabwicklung und Unfallgutachten aus einer Hand

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